Hofgeismar
Beratung für Menschen mit Schulden: Haushalts- und Budgetplanung, Bescheinigungen für das Pfändungsschutzkonto, Überblick über Gläubiger und Forderungen sowie Begleitung durch das Verbraucherinsolvenzverfahren. Zuständig in Hofgeismar für Menschen im Altkreis Hofgeismar, die Leistungen nach SGB II oder XII beziehen; dafür ist ein Überweisungsschein von Jobcenter oder Sozialamt nötig.