Jugend
Jugendhilfeverbund St. Elisabeth - Schulbegleitung
Fulda
Ambulante Jugendhilfe nach § 35a SGB VIII: Eine Begleitperson unterstützt ein Kind oder eine Jugendliche über längere Zeit im Schulalltag, damit Teilhabe am Unterricht und in der Klasse trotz Behinderung oder Verhaltensauffälligkeiten gelingt. Dazu gehören Gespräche mit Eltern und Lehrkräften; die Kosten trägt das zuständige Jugendamt.