Ein Begriff, den kaum jemand kennt – und ein Problem, das viele betrifft
"Verdeckte Armut" oder, im Fachjargon, "Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen" – kaum ein sperrigerer Begriff beschreibt ein so konkretes Problem: Menschen, denen laut Gesetz Unterstützung zustünde, beantragen sie nicht. Sozial- und Wirtschaftsforschungsinstitute wie das IAB oder das DIW Berlin befassen sich seit Jahren mit dieser Lücke und kommen bei verschiedenen Leistungen – etwa dem Wohngeld, dem Kinderzuschlag oder ergänzenden Grundsicherungsleistungen für Erwerbstätige – auf zum Teil erhebliche Nichtinanspruchnahmequoten. Die genauen Zahlen schwanken je nach Leistung und Studie, aber der Grundbefund ist über die Jahre bemerkenswert stabil: Ein relevanter Teil der Berechtigten holt sich Geld, das ihnen gesetzlich zusteht, schlicht nicht ab.
Das ist kein Nischenphänomen. Es betrifft unter anderem Rentnerinnen und Rentner mit geringer Rente, die keine Grundsicherung im Alter beantragen. Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen, die nicht wissen, dass ihnen trotz Job ergänzendes Bürgergeld oder Wohngeld zustehen könnte. Familien, die den Kinderzuschlag nicht kennen, weil er neben dem Kindergeld eine eigenständige, weniger bekannte Leistung ist. Und Studierende oder Auszubildende, die gar nicht auf dem Schirm haben, dass es für ihre Situation überhaupt spezifische Unterstützung gibt.
Warum Menschen auf Geld verzichten, das ihnen zusteht
Drei Gründe tauchen in der Forschung immer wieder auf. Der erste ist schlicht Unwissen: Das deutsche Sozialleistungssystem besteht aus einer Vielzahl einzelner, jeweils unterschiedlich beantragter Leistungen mit eigenen Zuständigkeiten – Wohngeldstelle, Jobcenter, Familienkasse, Sozialamt –, und niemand erklärt einem systematisch, welche davon für die eigene Lebenslage infrage kommen. Der zweite Grund ist Scham: Viele Menschen verbinden den Gang zum Amt mit einem Eingeständnis des Scheiterns, obwohl es sich rechtlich schlicht um einen Anspruch handelt, keine Wohltat. Der dritte Grund ist der bürokratische Aufwand selbst – Formulare, Nachweise, Fristen –, der gerade für Menschen in ohnehin belasteten Lebenssituationen wie eine zusätzliche Hürde wirkt, die man sich erspart, wenn der erwartete Betrag als zu gering oder der Antrag als zu kompliziert eingeschätzt wird.