Ein Geburtstag, der alles verändert
Für die meisten 18-Jährigen in Deutschland ist der eigene Geburtstag vor allem eines: ein Anlass zu feiern. Für junge Menschen, die in einer Pflegefamilie, einem betreuten Wohnprojekt oder einem Heim der Kinder- und Jugendhilfe aufgewachsen sind, kann derselbe Tag etwas anderes bedeuten – das offizielle Ende der Zuständigkeit. Die Jugendhilfe nach dem Achten Sozialgesetzbuch ist grundsätzlich auf die Volljährigkeit ausgelegt, Verlängerungen bis 21 oder in Ausnahmefällen 27 Jahre sind zwar rechtlich möglich, müssen aber aktiv beantragt und begründet werden – und werden in der Praxis nicht überall gleich konsequent bewilligt.
Der Unterschied zu Gleichaltrigen aus intakten Familienverhältnissen ist dabei enorm. Wer bei den eigenen Eltern aufwächst, wohnt im statistischen Durchschnitt bis weit in die Zwanziger im Elternhaus oder wird zumindest finanziell und organisatorisch weiter unterstützt – bei der Wohnungssuche, in Krisen, mit einem Sofa zum Zwischenparken, wenn ein Plan scheitert. Careleaver, wie ehemalige Heim- und Pflegekinder inzwischen auch in der deutschen Fachdebatte genannt werden, haben dieses Netz oft nicht. Für sie kann die Volljährigkeit bedeuten: eigene Wohnung, eigene Finanzen, eigene Behördengänge – ohne jemanden im Hintergrund, der im Zweifel einspringt.
Warum dieses Thema so wenig sichtbar ist
Careleaver sind keine kleine Randgruppe, aber sie sind eine der unsichtbarsten Gruppen im deutschen Sozialsystem. Es gibt keine zentrale Statistik, die genau erfasst, wie es jungen Menschen nach dem Ende der Jugendhilfe ergeht – anders als etwa bei Schulabschlüssen oder Ausbildungsquoten. Fachverbände wie der Careleaver e.V., ein bundesweiter Verein von und für ehemalige Heim- und Pflegekinder, weisen seit Jahren darauf hin, dass genau diese fehlende Datenlage Teil des Problems ist: Was nicht erfasst wird, taucht in politischen Debatten seltener auf.
Hinzu kommt, dass der Übergang aus der Jugendhilfe in vielen Kommunen stark vom Engagement einzelner Fachkräfte abhängt. Ob ein Antrag auf Anschlusshilfe rechtzeitig gestellt wird, ob eine Careleaverin von einer Wohnung oder einem Ausbildungsplatz erfährt, ob jemand nach dem offiziellen Ende der Betreuung noch eine Ansprechperson hat – all das ist in der Praxis oft eine Frage von Zufall und persönlichem Einsatz, nicht von garantiertem Recht.