Der Widerspruch, der niemandem auffällt
Die Idee hinter der digitalen Verwaltung klingt einleuchtend: Wer einen Antrag online statt auf Papier stellt, spart Zeit, vermeidet Wege zum Amt, kann den Vorgang von zu Hause erledigen. Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen seit Jahren dazu, Verwaltungsleistungen digital anzubieten. In der Praxis zeigt sich jedoch ein Widerspruch, der selten offen ausgesprochen wird: Ausgerechnet die Menschen, die staatliche Unterstützung am dringendsten brauchen, sind überdurchschnittlich häufig diejenigen, für die ein Online-Formular eine echte Hürde darstellt – ältere Menschen, Menschen mit geringer Lese- und Schreibkompetenz, Menschen ohne stabilen Internetzugang oder ohne eigenes digitales Endgerät, Menschen mit noch unsicheren Deutschkenntnissen.
Diese Gruppen überschneiden sich stark mit denen, die auf Wohngeld, Grundsicherung oder andere soziale Leistungen angewiesen sind. Das Ergebnis ist eine Art doppelte Hürde: Wer ohnehin schon am wenigsten Ressourcen hat, um sich durch komplexe Antragsverfahren zu kämpfen, trifft zusätzlich auf eine Oberfläche, die Fachbegriffe voraussetzt, keine Rückfragen zulässt und im Zweifel ohne jede Erklärung abbricht, wenn ein Pflichtfeld falsch ausgefüllt wurde.
Warum "digital" nicht automatisch "einfacher" bedeutet
Ein Online-Formular hat gegenüber einem persönlichen Termin am Amtsschalter einen entscheidenden Nachteil: Es stellt keine Rückfragen. Ein Sachbearbeiter am Schalter merkt, wenn jemand ein Feld nicht versteht, und kann es erklären. Ein Formular tut das nicht – es zeigt bestenfalls eine Fehlermeldung an, oft in derselben komplizierten Verwaltungssprache wie das Feld selbst. Für jemanden, der ohnehin unsicher ist, ob er überhaupt Anspruch auf eine Leistung hat, kann eine einzige unklare Fehlermeldung ausreichen, den gesamten Antrag abzubrechen – und genau das passiert in der Praxis häufiger, als es in offiziellen Digitalisierungsstrategien vorkommt.
Hinzu kommt ein technisches Problem, das oft unterschätzt wird: Viele digitale Verwaltungsverfahren setzen eine Authentifizierung etwa über die Online-Ausweisfunktion voraus, die wiederum ein NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät und eine PIN erfordert, die viele Bürgerinnen und Bürger seit der Ausstellung ihres Ausweises nie genutzt oder längst vergessen haben. Was auf dem Papier eine Sicherheitsfunktion ist, wird in der Praxis für viele Menschen zur letzten, unüberwindbaren Stufe vor dem eigentlichen Antrag.